1. |
Abklärung der Gesamtsituation, der Erwartungen und der Motivation des Schuldners zur langfristigen Mitwirkung in einem ausführlichen Erstgespräch. Bewertung, ob das Insolvenzrecht im Einzelfall anwendbar ist, oder nicht, d. h. insbesondere Prüfung, ob bereits im Vorfeld Versagungsgründe der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO klar ersichtlich sind. |
2. |
Akute Soforthilfe bei Problemen mit unaufschiebbarer Dringlichkeit
- Krisenintervention - (z. B. bei drohendem Wohnungsverlust,
Stromsperre, kurzfristige Haftandrohung etc.). |
3. |
Differenzierte Bestandsaufnahme und Erhebung aller relevanten Daten des Schuldners, insbesondere Erstellung eines Gläubiger-, Forderungs-, Einkommens- und Vermögensverzeichnisses. Anforderung der aktuellen Forderungsaufstellungen und eventuell abhanden gekommener Titel. |
4. |
Zusammenführung aller Einnahmen und Ausgaben in einem
Haushaltsplan. Bewertung der Haushaltsbilanz im Hinblick auf
mögliche Einsparungen oder evtl. Einkommenssteigerungen.
Gegebenenfalls Veranlassung entsprechender Schritte. |
5. |
Rechnerische und juristische Überprüfung der Forderungen, Klärung strittiger Sachverhalte (u. U. auf dem Gerichtsweg). |
6. |
Analyse und Auswertung der Kenntnisse aus der gesamten Bestandsaufnahme. |
7. |
Kooperationsabsprachen und Kontakte mit unterstützenden sozialen Institutionen zur Bearbeitung sonstiger sozialer Schwierigkeiten, falls erforderlich. |
8. |
Berechnung des "Prognosebetrages", d.h. Ermittlung
der abschätzbaren Gläubigerbefriedigung im Verbraucherinsolvenz-
und Restschuldbefreiungs-
verfahren. |
9. |
Entwicklung der im Einzelfall möglichen alternativen Handlungsstrategien zur Schuldenregulierung (Planalternativen). |
10. |
Erörterung der Alternativen zwischen Schuldner und Insolvenzberater mit abschließender Entscheidung für einen spezifischen Regulierungsplan. |
11. |
Verhandlungen mit den Gläubigern gemäß Plan sowie ggf. Nachverhandlungen mit modifiziertem Regulierungsplan. Schriftliche, telefonische und evtl. persönliche Absprachen mit Gläubigern über Vergleichsangebote (z. B. Ratenzahlungen, Stundungen etc.). |
12. |
Bewertung des Verhandlungsergebnisses mit entsprechender Veranlassung der weiteren Maßnahmen. |
13. |
Negatives Ergebnis: Scheitern der Verhandlungen! Ausstellung
der Bescheinigung gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO über
den außergerichtlichen Einigungsversuch. Antragstellung
auf Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens mit
anschließender Restschuldbefreiung. Einreichung des bereits
vorliegenden oder neuen Schuldenbereinigungsplanes. |
14. |
Positives Ergebnis: Abschluss einer außergerichtlichen Vereinbarung mit allen Gläubigern gemäß Plan. |
15. |
Bei Bedarf Unterstützung des Schuldners bei der Umsetzung
des Zahlungsplanes (z. B. treuhändlerische Zahlungsabwicklung,
Anforderung von erledigten Titeln usw.). |
16. |
Intervention und Hilfestellung bei auftretenden persönlichen
und sonstigen Problemen. Beratung bei der Fortschreibung der
hauswirtschaftlichen Planung mit der Zielsetzung "Auskommen
mit dem Einkommen" zur Vermeidung einer Neuverschuldung. |
17. |
Erneute Kontaktaufnahme mit Gläubigern bei maßgeblicher
Situations-
veränderung auf Schuldnerseite (z. B. Arbeitslosigkeit)
während der Laufzeit der Vereinbarungen. Anpassung des
Planes auf der Grundlage vertraglich festgelegter Anpassungsvereinbarungen.
Fortsetzung des Planes nach Wegfall der Hinderungsgründe. |
18. |
Schlussbilanz nach Erfüllung des Schuldenregulierungsplanes. |